02.06.2026
Änderungen vom 26.06.2026:
Neuer Punkt zum Genehmigungsverfahren ergänzt
Neuer Punkt zu möglichen Interessenkonflikten
Tourismus und Immobilienwerte in zwei eigene Fragen getrennt
Neuer Punkt: Blinken Windräder nachts dauerhaft rot?
Immobilienwert-Abschnitt mit neueren Studien aktualisiert
Abschnitt zu stillstehenden Windrädern präzisiert
Änderungen vom 27.06.2026:
Schattenwurf als eigenständigen Punkt hinzugefügt

In Schwedeneck wird darüber diskutiert, ob auf einer Fläche zwischen Sprenge und Surendorf ein neuer Windpark ermöglicht werden soll. Dafür prüft die Gemeinde derzeit die Änderung des Flächennutzungsplans. Am 28. April fand eine Einwohnerversammlung statt, um die Bürgerinne und Bürger zu informieren.
Im aktuellen Geltungsbereich wären bis zu sechs Anlagen möglich. Diese könnten eine Höhe von ca. 230 Metern haben und dabei bis zu 7 MW Leistung pro Anlage produzieren. Als Ertragsgröße sind dann mit etwa 25 bis 30 Millionen Kilowattstunden Strom pro Jahr zu rechnen. Anzahl, genaue Standorte, Anlagentyp, Höhe und die belastbare Stromerzeugung sind aber noch nicht endgültig festgelegt.
Gleichzeitig werden die Windenergiegebiete in Schleswig-Holstein neu geplant. Die betreffende Fläche zwischen Surendorf und Sprenge ist nach aktueller Landesplanung eine Potenzialfläche; im Entwurf der Regionalplanung ist sie teilweise als Vorranggebiet vorgesehen.
Wir als UBS Schwedeneck finden: Ein einfaches „dafür“ oder „dagegen“ wird dem Thema nicht gerecht. Es gibt berechtigte Fragen zur Landschaft, zum Artenschutz, zu Schall, Schattenwurf, Rückbau, Gemeindefinanzen und zur Rolle der Gemeinde. Deshalb haben wir diesen Fragenkatalog und Faktencheck zusammengestellt. Damit sich jede Bürgerin und jeder Bürger selbst ein Bild machen kann, verweisen wir zu jedem punkt auf die jeweiligen Quellen.
Quellen: Sitzungsunterlagen der Einwohnerversammlung vom 28.04.2026, LEP Windenergie Schleswig-Holstein, Regionalpläne Windenergie Schleswig-Holstein.
Potenzialfläche: Das Land sieht diese Fläche grundsätzlich als möglich für Windenergie an.
Vorranggebiet: Die Fläche ist in der Regionalplanung des Landes besonders für Windenergie vorgesehen. Dort kann die Gemeinde Windkraft nicht einfach politisch ausschließen.
Flächennutzungsplan: Die Gemeinde legt grob fest, wofür Flächen genutzt werden sollen. Das schafft noch keine einzelne Baugenehmigung.
Genehmigungsverfahren: Erst hier wird geprüft, ob konkrete Anlagen mit allen Schutzvorgaben zulässig sind.
Schlüsselzuweisungen: Zweckfreie Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich, die i.d.R. steuer- oder umlageschwachen Kommunen zur Stärkung ihrer Finanzkraft zufließen.
Quellen: Sitzungsunterlagen der Einwohnerversammlung vom 28.04.2026, Regionalpläne Windenergie Schleswig-Holstein, § 1 BauGB, § 36 BauGB.
Aktuell stehen wir am Anfang der kommunalen Planung. Der Ablauf ist grob:
Die Gemeinde prüft, ob sie die Fläche planerisch für Windenergie ermöglichen will.
Ein Flächennutzungsplan wird aufgestellt. Hier stehen wir gerade.
Öffentlichkeit und Behörden werden beteiligt; Fragen und Hinweise fließen in die weitere Planung ein.
Danach kann die Gemeinde über Entwurf, Auslegung und Beschluss beraten.
Erst später würde für konkrete Anlagen ein Genehmigungsverfahren folgen, in denen unter anderem Schall, Schattenwurf, Artenschutz, Sicherheit, Wege und Leitungen geprüft werden.
Quellen: Sitzungsunterlagen der Einwohnerversammlung vom 28.04.2026, Regionalpläne Windenergie Schleswig-Holstein, LEP Windenergie Schleswig-Holstein.
Die Änderung des Flächennutzungsplans ist noch keine Baugenehmigung für einzelne Anlagen. Anzahl, Höhe, genauer Standort, das alles wird im Flächennutzungsplan nicht geregelt.
Im späteren Genehmigungsverfahren wird nicht politisch nach Bauchgefühl entschieden, sondern anhand konkreter Unterlagen und Gutachten. Geprüft werden unter anderem Schall, Schattenwurf, Artenschutz für Vögel und Fledermäuse, Standsicherheit, Brandschutz, Eiswurf und Eisfall, Turbulenzen, Abstände, Zuwegungen, Leitungen und je nach Vorhaben auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung.
Das Ergebnis kann sein, dass Auflagen festgelegt werden, zum Beispiel Abschaltungen zu bestimmten Zeiten, technische Schutzmaßnahmen oder Änderungen an der Planung. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, darf eine Genehmigung nicht aus rein politischen Gründen verweigert werden. Wenn sie nicht erfüllt sind, darf die Anlage nicht genehmigt werden.
Die Anlagen wären weithin sichtbar und würden das Landschaftsbild deutlich verändern. Geplant sind Windräder mit einer Gesamthöhe (nicht Nabenhöhe) von rund 230 Metern; in der Visualisierung des Investors ist beispielsweise eine Nordex N175 mit 229,5 Metern Höhe dargestellt. Der Abstand zu Surendorf soll mindestens 1.000 Meter betragen, zu Sprenge mindestens 800 Meter. Damit lägen die neuen Anlagen etwa doppelt so weit von Sprenge entfernt wie die drei bestehenden Windkraftanlagen, die im Zuge des sogenannten Repowerings voraussichtlich zurückgebaut werden.
Windenergie ist die flächeneffizienteste Erzeugungsform, wie Untersuchungen des Thünen-Institutes in Braunschweigs zeigen.
Für belastbare Visualisierungen kommt es aber auf die Perspektive an: Standort, Augenhöhe, Blickrichtung, Brennweite, Entfernung und Maßstab sind wichtig. In vielen Szenarien wären die Anlagen überhaupt nicht sichtbar. Wir haben deshalb eine iPhone/iPad-App erstellt, mit der verschiedene Szenarien virtuell dargestellt werden können. Damit soll jede Bürgerin und jeder Bürger selbst von unterschiedlichen Standorten in der Gemeinde prüfen können, wie die Anlagen in etwa wirken würden. Mehr über die App lässt sich hier nachlesen: www.ubs-schwedeneck.de/aktuelles/windpark-schwedenack-app

Quellen: Sitzungsunterlagen der Einwohnerversammlung vom 28.04.2026, insbesondere WOTAN-Visualisierung, Bericht über Landwirdschaft (Flächenverbrauch)
Schattenwurf ist im Genehmigungsverfahren ein eigener Prüfpunkt. Dabei wird nicht geschätzt, sondern für konkrete Wohnhäuser und andere schutzwürdige Orte berechnet, wann der bewegte Schatten der Rotorblätter auftreten könnte.
Nach den LAI-Schattenwurfhinweisen darf die astronomisch maximal mögliche Beschattung an einem Immissionsort 30 Stunden pro Kalenderjahr und 30 Minuten pro Kalendertag nicht überschreiten. „Astronomisch maximal möglich“ ist eine theoretische Worst-Case-Rechnung: Es wird so gerechnet, als würde die Sonne immer scheinen und die Anlage immer in der ungünstigsten Stellung laufen.
Wird eine Abschaltautomatik mit Wettersensorik eingesetzt, wird die tatsächliche Beschattung in der Regel auf 8 Stunden pro Jahr und 30 Minuten pro Tag begrenzt. Wenn die zulässigen Werte sonst überschritten würden, muss die Anlage zu den betroffenen Zeiten automatisch abschalten.
Quelle: Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz: WKA-Schattenwurfhinweise, Stand 23.01.2020.
Nein, bei neuen kennzeichnungspflichtigen Windenergieanlagen ist das in der Regel nicht mehr der Normalfall. Seit dem 1. Januar 2025 müssen Windenergieanlagen, die nach Luftverkehrsrecht nachts gekennzeichnet werden müssen, grundsätzlich mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ausgestattet sein.
Das bedeutet: Die roten Warnlichter bleiben nachts überwiegend aus und schalten sich erst ein, wenn sich ein Luftfahrzeug in sicherheitsrelevanter Nähe nähert. Die Flugsicherheit bleibt dadurch erhalten, während unnötige Lichtemissionen deutlich reduziert werden.
Ausnahmen kann es geben, etwa wenn die Luftverkehrssicherheit an bestimmten Standorten eine dauerhafte Kennzeichnung verlangt oder eine Befreiung zugelassen wird. Für einen neuen Windpark müsste die konkrete Kennzeichnung im Genehmigungs- und Luftverkehrsverfahren geklärt werden. Für Schwedeneck können wir keine solcher Ausnahmen erkennen.
Quellen: Bundesverband WindEnergie: Kennzeichnung und bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung, Fachagentur Wind und Solar: Befeuerung, § 9 Abs. 8 EEG.
Windenergieanlagen erzeugen Infraschall. Nach dem aktuellen Stand von Umweltbundesamt, Fachagentur Wind und Solar liegt dieser an üblichen Wohnabständen in der Regel unterhalb der menschlichen Wahrnehmungsschwelle. Das Thema wurde vielfach untersucht. Ein belastbarer Nachweis, dass diese Pegel Gesundheitsschäden verursachen, liegt bislang nicht vor.
Beim Infraschall wird oftmals eine fehlerhafte Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe aus dem Jahr 2009 angeführt, bei der die Bestimmung der Schalldruckpegel durch den unhörbaren Infraschall deutlich zu hoch berechnet wurden. Der Fehler wurde erst Jahre später entdeckt, der damalige Wirtschaftsminister Peter Altmaier bat für den Rechenfehler um Entschuldigung.
Beschwerden sollten trotzdem ernst genommen werden. Wichtig ist der Nocebo-Effekt: Wenn Menschen erwarten, dass etwas ihnen schadet, können dadurch reale Beschwerden entstehen oder stärker wahrgenommen werden. Das heißt nicht, dass Betroffene sich Beschwerden „einbilden“. Es heißt: Angst und Erwartung können körperlich wirken. Genau deshalb braucht es sachliche Information statt Panik.
Aktuelle, von Kritikern genannte neuere Studien müssen genau eingeordnet werden. Zum Mainzer DGIM-Poster 2026 liegt uns bislang kein direkt verlinkbarer Volltext vor. Nach den verfügbaren Angaben handelt es sich um ein Kongressposter beziehungsweise Abstract mit regionalen Gesundheitsdaten aus einzelnen Kommunen. Solche Daten können Auffälligkeiten zeigen, beweisen aber keine Ursache (Kausalkette). Dafür müsste zum Beispiel sauber geklärt sein, welcher Infraschall-Belastung einzelne Menschen tatsächlich ausgesetzt waren und welche anderen Risikofaktoren wie Alter, Vorerkrankungen, Sozialstruktur, Lärm, Luftbelastung oder Zufall eine Rolle spielen. Die Uppsala-/Mattsson-Arbeit untersucht vor allem Messung und Modellierung von Infraschall, ist aber keine Gesundheitsstudie.
Quellen: Umweltbundesamt, „Infraschall einfach erklärt“, Fachagentur Wind und Solar, Schall/Infraschall, NABU, Mattsson et al. 2026, Applied Acoustics, SSRN-Eintrag Mattsson et al..
Artenschutz ist ein echter Prüfpunkt. Windenergie kann für bestimmte Vogel- und Fledermausarten problematisch sein. Deshalb sind Gutachten, Standortprüfung, Abstände, Abschaltungen immer Teil des Prozesses.
Das auf der Einwohnerversammlung gezeigte AVES-Antikollisionssystem nennt hohe Erfassungs- und Erkennungsraten für Arten wie Rotmilan und Seeadler von bis zu 97%.
Wichtig ist auch die Einordnung: Windräder sind ein Risiko für bestimmte Arten, aber nicht die Hauptursache des allgemeinen Vogel- oder Insektenrückgangs. Der NABU geht bei Hauskatzen in Deutschland von etwa 20 bis 100 Millionen getöteten Vögeln pro Jahr aus. Für Windenergieanlagen liegen Schätzungen deutlich niedriger, oft im Bereich von 10.000 bis maximal 100.000 Vögeln pro Jahr in Deutschland. Für den bestehenden Schwedenecker Windpark, der mittlerweile seit 27 Jahren in Betrieb ist, ist bislang lediglich ein Fall von Vogelschlag bekannt. In unserem letzten INSIDE findet sich dazu ein aussagekräftiges Diagramm.
Beim Insektensterben nennen Umweltbundesamt, BfN und Bundesumweltministerium vor allem Lebensraumverlust, intensive Landwirtschaft, Pestizide, Nährstoffeinträge, Lichtverschmutzung und Klimawandel als zentrale Ursachen. Windenergieanlagen können Fluginsekten treffen; eine DLR-Modellrechnung hat dazu Hinweise geliefert. Daraus folgt aber nicht, dass Windkraft eine Hauptursache des Insektensterbens wäre.
Quellen: Sitzungsunterlagen, AVES-Präsentation BioConsult SH/ProTecBird, BfN Windenergie an Land, KNE technische Überwachungs- und Abschaltsysteme, NABU „15 Jahre Vogelzählung“, Energie-Atlas Bayern Vogelschlag, BMUKN Ursachen des Insektenrückgangs, BfN Insektenrückgang, DLR Fluginsekten und Windparks.
Einzelne Menschen können Windräder als störend empfinden. Das gilt für Anwohnerinnen und Anwohner ebenso wie für Gäste. Aus den vorliegenden Studien lässt sich aber kein genereller Tourismuseinbruch durch Windenergie ableiten. Ganz im Gegenteil: Trotz des Ausbaus von Windkraftanlagen steigen die Tourismuszahlen in Schleswig-Holstein seit Jahren kontinuierlich an.
Für Schleswig-Holstein ist besonders die NIT-Einflussanalyse zu erneuerbaren Energien und Tourismus relevant. Schleswig-Holstein wegen Windkraftanlagen als Reiseziel meiden würden lediglich 1 bis 2 Prozent; 98 Prozent hatten keine solche Absicht.
Quellen: NIT-Studie „Erneuerbare Energien und Tourismus in Schleswig-Holstein“, Ostseestrategie Schleswig-Holstein 2030, EnBW-Faktencheck mit NIT-Zahlen zu Windkraft und Tourismus.
Die Sorge vor Wertverlust ist verständlich. Die Forschung zeigt aber kein einfaches „Windrad da, Hauswert weg“. Entscheidend sind Entfernung, Sichtbeziehung, Gebäudetyp, Alter des Hauses, Lagequalität und der lokale Immobilienmarkt.
Die oft zitierte RWI-Studie von 2019 fand im Durchschnitt Preisabschläge in der Nähe von Windrädern; besonders hohe Werte bezogen sich vor allem auf ältere Häuser (vor 1950) in ländlichen Lagen innerhalb von einem Kilometer. Eine neuere RWI-Arbeit mit Daten bis 2021 findet deutlich kleinere Effekte: etwa 1,8 bis 1,9 Prozent in 1 bis 2 Kilometern Entfernung; ab etwa 3 Kilometern ist kein Effekt mehr nachweisbar.

Quellen: RWI 2019 zu Windrädern und Immobilienpreisen, RWI/Heuer/Sommer: Distance and intensity effects of renewable energy on property prices, PNAS 2024: The visual effect of wind turbines on property values, Statistikamt Nord, Regionaldaten Schwedeneck.
Ein Windpark belastet die Gemeindekasse nicht. Alle Kosten muss der Investor übernnhemen. Im Gegenteil, es würden Einnahmen entstehen: über Beteiligungsmodelle, die kommunale Beteiligung nach § 6 EEG und Gewerbesteuer.
Gemeinden im Umkreis von 2,5 Kilometern können nach § 6 EEG mit 0,2 Cent pro Kilowattstunde beteiligt werden. Das betrifft ganz Schwedeneck und zu einem kleinen Teil Dänischenhagen. Als Größenordnung sind mit etwa 50.000 Euro pro Anlage und Jahr zu rechnen. Bei sechs Anlagen wären das also etwa 300.000 Euro pro Jahr. Schlüsselzuweisungen werden durch diese Einnahme übrigens nicht gekürzt.
Zusätzlich können Gewerbesteuereinnahmen hinzukommen. Diese hängen vom Betreibermodell und vom tatsächlichen Gewinn ab. Wenn Anlagen nach Abschreibungs- und Finanzierungsphasen stärker in die Gewinnphase kommen, werden solche Einnahmen für Gemeinden spürbarer.
Auch Bürgerinnen und Bürger können sich beteiligen. Die Erfahrungen zeigen, dass Ausschüttungen von 7 % und mehr durchaus realistisch sind. Zudem gibt es auch Möglichkeiten sich mit niedrigen Einlagen zu beteiligen.
Warum ist das alles wichtig? Auch Schwedeneck steht vor hohen Kosten: Schulen, Kitas, Feuerwehr, Straßen, Wege, Treffpunkte und energetische Sanierungen müssen bezahlt werden. Wie wir oft berichten ist das Geld knapp. Solche Einnahmen würden helfen, Aufgaben zu finanzieren, ohne immer nur über höhere Abgaben oder Kürzungen zu reden.
Quellen: Sitzungsunterlagen der Einwohnerversammlung vom 28.04.2026, § 6 EEG, Fachagentur Wind und Solar: finanzielle Teilhabe.
Wenn Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter durch einen Windpark persönlich oder wirtschaftlich betroffen sein könnten, zum Beispiel indirekt durch Pachteinnahmen, ist das ein wichtiger Punkt. In Schleswig-Holstein regelt die Gemeindeordnung, wann jemand wegen Befangenheit nicht mitberaten oder mitentscheiden darf.
Betroffene müssen eine mögliche Befangenheit mitteilen. Ob tatsächlich ein Ausschließungsgrund vorliegt, wird dann geklärt. Wer befangen ist, nimmt an der abschließenden Beratung und Abstimmung nicht teil und verlässt dafür den Sitzungsraum. So soll sichergestellt werden, dass Entscheidungen nicht von persönlichen wirtschaftlichen Interessen geprägt werden.
Das bedeutet auch: Ein möglicher Interessenkonflikt macht das Verfahren nicht automatisch ungültig. Entscheidend ist, dass Befangenheit transparent behandelt und die gesetzlichen Regeln eingehalten werden.
Quelle: § 22 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein: Ausschließungsgründe.
Windkraftanlagen brauchen Rohstoffe, Fundamente, Transport und später Rückbau. Rotorblätter aus Faserverbundstoffen sind schwieriger zu recyceln als Stahl, Beton oder Kupfer. Auch Abrieb an Rotorblättern ist ein Thema, das immer wieder erwähnt wird, in der Realität aber keine große Bedeutung hat.

Der entscheidende Punkt ist der Vergleich: Windkraft verursacht vor allem beim Bau Umweltwirkungen. Fossile Energien verursachen dagegen bei jeder erzeugten Kilowattstunde neue Emissionen, Luftschadstoffe und Klimaschäden. Eine UBA-basierte Auswertung nennt für Onshore-Wind an einem Schwachwindstandort etwa 10,6 g CO₂-Äquivalent pro Kilowattstunde. Braunkohle liegt bei über 1.000 g, Erdgas grob bei 400 bis 500 g CO₂-Äquivalent pro Kilowattstunde.
Quellen: Umweltbundesamt, Ökobilanzen von Windenergie und Photovoltaik, Ministerium für Umwelt Baden-Württemberg mit UBA-Zahlen zur Ökobilanz, UBA Rückbau und Recycling von Windenergieanlagen, KNE Rotorblatt-Recycling, Energie-Atlas Bayern zu Mikroplastik und Windenergie.
Ja, wenn man Klima, Kosten und Umweltfolgen zusammen betrachtet.
Windkraft ist kein Eingriff ohne Folgen. Entscheidend ist aber der Vergleich mit den Alternativen: Kohle, Öl und Gas verursachen dauerhaft CO₂, Luftschadstoffe, Rohstoffabbau, Importabhängigkeiten und Klimaschäden.
Wir sind für möglichst viel Energie „made in Germany“. Wind und Sonne schicken keine Brennstoffrechnung. Öl, Gas, Steinkohle und Uran müssen dagegen immer wieder bezahlt und überwiegend importiert werden. Braunkohle kommt zwar aus Deutschland, verursacht aber besonders hohe CO₂- und Umweltfolgekosten.
Klima: Für Windenergie an Land nennt die UBA-Ökobilanz sehr niedrige Treibhausgaswerte über den Lebenszyklus. Eine häufig zitierte UBA-basierte Vergleichszahl liegt bei rund 10,6 g CO₂-Äquivalent pro kWh für Onshore-Wind an einem Schwachwindstandort. Braunkohle liegt bei über 1.000 g CO₂-Äquivalent pro kWh, Erdgas grob bei 400 bis 500 g.
Kosten: Laut Fraunhofer ISE liegen die Stromgestehungskosten neuer Onshore-Windanlagen 2024 bei etwa 4,3 bis 9,2 ct/kWh. Neue Braunkohlekraftwerke liegen bei etwa 15,1 bis 25,7 ct/kWh, Steinkohle bei 17,3 bis 29,3 ct/kWh.
Gas: Gaskraftwerke können flexibel Strom liefern, sind aber keine billige Dauerlösung. Gas muss importiert werden, ist vom Weltmarkt abhängig und ist ein Haupttreiber aktueller und vergangener Energiepreiskrisen. Dazu kommt: Fossile Brennstoffe werden durch CO₂-Preise teurer. Für 2026 nennt die Bundesregierung höhere CO₂-Preise auf Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel; der europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr wird dieses Preissignal künftig weiterführen. Wer dauerhaft auf Gas setzt, kauft also Preisrisiken mit ein.
Importabhängigkeit: Deutschland besitzt außer Kohle kaum eigene fossile Energieressourcen. Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass ein großer Teil des Energieaufkommens importiert wird. Erneuerbare Energien verringern diese Abhängigkeit: Der Bau kostet Geld, aber Wind und Sonne selbst schicken keine Rechnung.
Gesamtsystem: Wind allein reicht nicht. Wir brauchen auch Netze, Speicher, Photovoltaik, flexible Verbraucher und Reservekapazitäten. In diesen Bereich ins gerade in den letzten Jahren viel passiert, zum Beispiel durch einen beschleunigten Netzausbau unter der vergangen Bundesregierung. Alle Zahlen sprechen dafür: Ohne Windkraft wird der klimaneutrale Strombedarf in Deutschland kaum bezahlbar und naturverträglich zu decken sein.
Quellen: Umweltbundesamt, Ökobilanzen von Windenergie und Photovoltaik, UBA Erneuerbare Energien in Zahlen, Fraunhofer ISE Stromgestehungskosten 2024, Bundesnetzagentur Gasversorgung, BMUKN CO₂-Preis 2026, EU-Kommission zum ETS2 für Gebäude und Verkehr, UBA Primärenergieimporte, Bundeswirtschaftsministerium
In Norddeutschland kaum sinnvoll. Photovoltaik ist wichtig, liefert aber vor allem tagsüber und im Sommer. Windenergie liefert besonders in Herbst und Winter viel Strom, also genau dann, wenn der Verbrauch hoch ist und Solarstrom schwächer ist. Wind und Sonne ergänzen sich deshalb. Im Ersten Quartal 2026 betrug der Anteil von Windstrom am Strommix in Deutschland 32,6%.

Quellen: Fraunhofer ISE Stromgestehungskosten 2024, UBA Erneuerbare Energien in Zahlen, SMARD Strommarktdaten, Strom-Report
Die Stromrechnung hängt aus vielen Teilen zusammen: Beschaffung, Netzentgelte, Steuern, Umlagen und Vertrieb. Deshalb ist es zu einfach zu sagen: „Erneuerbare machen den Strom teuer.“
An der Strombörse wirken Wind und Sonne eher preissenkend, weil sie keine Brennstoffkosten haben und teurere Kraftwerke verdrängen. Studien von Agora Energiewende und Fraunhofer zeigen: Ohne erneuerbare Energien wären die Börsenstrompreise in vielen Stunden höher.
Die großen Preissprünge der aktuellen und vergangenen Energiekrisen kamen vor allem durch fossile Brennstoffe, insbesondere Gas zustande. Wenn Gas teuer ist, treibt es oft auch den Strompreis, weil Gaskraftwerke in vielen Stunden den Marktpreis setzen. (Merit-Order-Effekt)
Quellen: Agora Energiewende: Erneuerbare senken Strompreise, Agora Energiewende: Strombörsenpreise und Endkundenpreise, Fraunhofer-Publica zum Merit-Order-Effekt, SMARD Strommarktdaten.
Windkraft bedeutet nicht, dass Investoren einfach „die Taschen voll machen“: Für die bloße Errichtung einer Anlage gibt es kein Geld, Betreiber tragen das Investitionsrisiko. Neue Anlagen werden in der Regel über Ausschreibungen vergütet; der Strom wird am Markt verkauft, und nur wenn der Marktpreis unter dem Zuschlagswert liegt, wird die Differenz ausgeglichen. Seit 2022 läuft das nicht mehr über die EEG-Umlage im Strompreis, sondern über den Bundeshaushalt. Wichtig ist aber der Vergleich: Auch Kohle, Gas, Öl und Atomkraft wurden und werden direkt oder indirekt unterstützt, etwa durch Steuervergünstigungen, Haftungsregeln und nicht vollständig eingepreiste Umwelt- und Folgekosten. Dazu kommt: Für Öl, Gas, Steinkohle und Uran fließt dauerhaft Geld für Rohstoffe ins Ausland. Wind und Sonne schicken dagegen keine Brennstoffrechnung. Eine PwC-Analyse kommt zudem zu dem Ergebnis, dass beschleunigter Klimaschutz langfristig günstiger sein kann, weil höhere Investitionen durch niedrigere Energiekosten ausgeglichen werden.
Quellen: Umweltbundesamt zu umweltschädlichen Subventionen, PwC-Studie zu Gesamtkosten der Energiewende.
Stillstand bedeutet nicht, dass Windkraft unnötig ist. Kein Kraftwerk läuft in jeder Stunde des Jahres mit voller Leistung. Windräder werden abgeschaltet, wenn zu wenig oder zu viel Wind weht, Wartungen anstehen, Auflagen zum Arten- oder Schattenschutz greifen oder das Stromnetz vorübergehend ausgelastet ist.
Wichtig ist die Größenordnung: Netzbedingte Abregelung betrifft nur einen kleinen Teil der erneuerbaren Stromerzeugung. Im zweiten Quartal 2024 konnten laut SMARD 97 Prozent der erneuerbaren Energie ins Netz eingespeist und genutzt werden. Das Problem ist also nicht „Windräder produzieren meistens keinen Strom“, sondern: Netze, Speicher und flexible Verbraucher müssen weiter ausgebaut werden.
Schwedeneck ist bei der Netzanbindung vergleichsweise gut aufgestellt. Der hohe Energiebedarf in Kiel-Nord macht den Standort langfristig attraktiv. Beim bisherigen Windpark kam es quasi nie zu netzbedingten Abschaltungen. Zudem verbessern der weitere Netzausbau, neue Speicher und flexible Stromverbraucher die Nutzung von Windenergie kontinuierlich. Auch der Markt für Batteriespeicher wächst stark: Laut Bundesnetzagentur gibt es bereits Anschlusszusagen für Speicher mit rund 25 GW Leistung und 46 GWh Kapazität.
Hinzu kommt, dass Deutschland Teil eines europäischen Stromnetzes ist. Wind und Strombedarf unterscheiden sich je nach Region und können überregional ausgeglichen werden. Windkraft funktioniert deshalb nicht allein, sondern im Zusammenspiel mit Solarenergie, Stromnetzen, flexiblen Verbrauchern und Speichern – etwa Wasserkraftwerken in Norwegen über die NordLink-Verbindung.
Quellen: SMARD: Netzengpassmanagement im 2. Quartal 2024, Bundesnetzagentur „Nutzen statt Abregeln 2.0“, Bundesnetzagentur Batteriespeicher 2024, SMARD Strommarktdaten, Tennet Nordlink.
Das hängt davon ab, welchen Status die Fläche am Ende hat. Wenn es nur eine Potenzialfläche bleibt, ist die kommunale Planung besonders wichtig. Dann geht es stärker darum, wie die Gemeinde das Projekt aktiv weiterführt.
Wenn die Fläche endgültig vom Land zum Vorranggebiet erklärt wird, hat die Gemeinde kein freies politisches Veto. Sie kann aber weiterhin über Bedingungen, Vertrag, Beteiligung, Wege, Trassen, Ausgleich und Schutzauflagen Einfluss nehmen.
Quellen: § 1 Abs. 4 BauGB, § 36 BauGB, § 16g Gemeindeordnung Schleswig-Holstein, Bürgerrechte in Schleswig-Holstein, Regionalpläne Windenergie Schleswig-Holstein.
Wir als UBS setzen uns für Windkraft in Schwedeneck ein, weil wir die Chancen größer sehen als die Nachteile. Windkraft ist ein sichtbarer Eingriff in die Landschaft, auf Natur und Klima haben die Alternativen jedoch einen wesentlich größeren Einfluss. Viele der oft genannten Nachteile wirken bei genauerem Hinsehen weniger belastbar, als sie zunächst erscheinen. Die Alternative zur Windkraft wäre weiterhin fossile Energie, Importe, mehr CO₂, höhere Folgekosten und weniger regionale Wertschöpfung.
Wenn der Windpark gut geplant wird, kann Schwedeneck klimafreundlichen Strom vor Ort erzeugen, unabhängiger und zusätzliche Einnahmen für Bürgerinnen und Bürger sowie für wichtige Aufgaben der Gemeinde schaffen. Deshalb sind wir für einen verantwortungsvoll geplanten Windpark mit einem echten Nutzen für die Gemeinde.
Diese Fragensammlung wird laufend aktualisiert. Gerne recherchieren wir auch weitere bislang ungeklärte Fragen. Über das untenstehende Formular könnt ihr euch jederzeit bei uns melden.