Fragenkatalog und Faktencheck zum Windpark in Schwedeneck

02.06.2026

Änderungen vom 26.06.2026:

  • Neuer Punkt zum Genehmigungsverfahren ergänzt

  • Neuer Punkt zu möglichen Interessenkonflikten

  • Tourismus und Immobilienwerte in zwei eigene Fragen getrennt

  • Neuer Punkt: Blinken Windräder nachts dauerhaft rot?

  • Immobilienwert-Abschnitt mit neueren Studien aktualisiert

  • Abschnitt zu stillstehenden Windrädern präzisiert

Änderungen vom 27.06.2026:

  • Schattenwurf als eigenständigen Punkt hinzugefügt

windkraft karte

Worum geht es?

In Schwedeneck wird darüber diskutiert, ob auf einer Fläche zwischen Sprenge und Surendorf ein neuer Windpark ermöglicht werden soll. Dafür prüft die Gemeinde derzeit die Änderung des Flächennutzungsplans. Am 28. April fand eine Einwohnerversammlung statt, um die Bürgerinne und Bürger zu informieren.

Im aktuellen Geltungsbereich wären bis zu sechs Anlagen möglich. Diese könnten eine Höhe von ca. 230 Metern haben und dabei bis zu 7 MW Leistung pro Anlage produzieren. Als Ertragsgröße sind dann mit etwa 25 bis 30 Millionen Kilowattstunden Strom pro Jahr zu rechnen. Anzahl, genaue Standorte, Anlagentyp, Höhe und die belastbare Stromerzeugung sind aber noch nicht endgültig festgelegt.

Gleichzeitig werden die Windenergiegebiete in Schleswig-Holstein neu geplant. Die betreffende Fläche zwischen Surendorf und Sprenge ist nach aktueller Landesplanung eine Potenzialfläche; im Entwurf der Regionalplanung ist sie teilweise als Vorranggebiet vorgesehen.

Wir als UBS Schwedeneck finden: Ein einfaches „dafür“ oder „dagegen“ wird dem Thema nicht gerecht. Es gibt berechtigte Fragen zur Landschaft, zum Artenschutz, zu Schall, Schattenwurf, Rückbau, Gemeindefinanzen und zur Rolle der Gemeinde. Deshalb haben wir diesen Fragenkatalog und Faktencheck zusammengestellt. Damit sich jede Bürgerin und jeder Bürger selbst ein Bild machen kann, verweisen wir zu jedem punkt auf die jeweiligen Quellen.

Quellen: Sitzungsunterlagen der Einwohnerversammlung vom 28.04.2026, LEP Windenergie Schleswig-Holstein, Regionalpläne Windenergie Schleswig-Holstein.

Begriffserklärung

Potenzialfläche: Das Land sieht diese Fläche grundsätzlich als möglich für Windenergie an.

Vorranggebiet: Die Fläche ist in der Regionalplanung des Landes besonders für Windenergie vorgesehen. Dort kann die Gemeinde Windkraft nicht einfach politisch ausschließen.

Flächennutzungsplan: Die Gemeinde legt grob fest, wofür Flächen genutzt werden sollen. Das schafft noch keine einzelne Baugenehmigung.

Genehmigungsverfahren: Erst hier wird geprüft, ob konkrete Anlagen mit allen Schutzvorgaben zulässig sind.

Schlüsselzuweisungen: Zweckfreie Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich, die i.d.R. steuer- oder umlageschwachen Kommunen zur Stärkung ihrer Finanzkraft zufließen.

Quellen: Sitzungsunterlagen der Einwohnerversammlung vom 28.04.2026, Regionalpläne Windenergie Schleswig-Holstein, § 1 BauGB, § 36 BauGB.

Unser Fazit

Wir als UBS setzen uns für Windkraft in Schwedeneck ein, weil wir die Chancen größer sehen als die Nachteile. Windkraft ist ein sichtbarer Eingriff in die Landschaft, auf Natur und Klima haben die Alternativen jedoch einen wesentlich größeren Einfluss. Viele der oft genannten Nachteile wirken bei genauerem Hinsehen weniger belastbar, als sie zunächst erscheinen. Die Alternative zur Windkraft wäre weiterhin fossile Energie, Importe, mehr CO₂, höhere Folgekosten und weniger regionale Wertschöpfung.

Wenn der Windpark gut geplant wird, kann Schwedeneck klimafreundlichen Strom vor Ort erzeugen, unabhängiger und zusätzliche Einnahmen für Bürgerinnen und Bürger sowie für wichtige Aufgaben der Gemeinde schaffen. Deshalb sind wir für einen verantwortungsvoll geplanten Windpark mit einem echten Nutzen für die Gemeinde.

Ungeklärte Fragen?

Diese Fragensammlung wird laufend aktualisiert. Gerne recherchieren wir auch weitere bislang ungeklärte Fragen. Über das untenstehende Formular könnt ihr euch jederzeit bei uns melden.