21.10.2025
Michael Kreuzer


Seit April 2000 wird in der Gemeinde auf dem Sprenger Berg, in der Historie auch als Mühlenberg erwähnt, durch Windenergie Strom produziert und über ein Umspannwerk in Dänischenhagen in das Netz der Stadtwerke Kiel geleitet. Die drei von der deutschen Firma Tacke entwickelten Windkraftanlagen verfügen über eine Gesamtleistung von 4,5 MW. Es handelt sich um einen sogenannten Bürgerwindpark, an dem sich auch einige Personen aus Schwedeneck beteiligen und von den Investitionen profitieren.
Die Anlagen erwiesen sich als sehr robust und lieferten verlässlich Strom Die gelieferte Strommenge wurde wurde stets benötigt, und es gab keine Abschaltungen aufgrund von Netzengpässen. Die Anlagen werden regelmäßig mittels Ultraschallmessungen geprüft und haben bisher stets alle Prüfungen erfolgreich bestanden, sodass der Energiegewinnung in Schwedeneck auch künftig aus technischer Sicht nichts im Wege steht.
Interessanterweise nimmt die gesamte zur Verfügung stehende Kraft des Windes seit dem Errichtungsjahr ab. Dies hängt damit zusammen, dass durch das Abschmelzen der Polkappen und die Erwärmung der Meere die Temperaturdifferenzen geringer werden. Dennoch ist die Windausbeute auf dem „Sprenger Mühlenberg“ weiterhin sehr gut und nach den Standorten auf der Insel Fehmarn einer der stärksten an der gesamten deutschen Ostseeküste. So konnte auch die Gemeinde Schwedeneck über die Gewerbesteuer von den Anlagen profitieren.
Mit Blick auf die Zukunft ergeben sich neue Möglichkeiten für die Weiterentwicklung der Windenergie in Schwedeneck. Im Landesentwicklungsplan Windenergie ist ein Vorranggebiet zwischen Sprenge und Surendorf eingetragen. Dort könnten zwei neue Anlagen die alten drei ersetzen, die dann doppelt so hoch wären, also 200 m statt 100 m, bei einer Leistungssteigerung von 1,5 MW auf 6 MW pro Anlage. Der Plan der Landesregierung befindet sich derzeit in der Öffentlichkeitsbeteiligung und soll im frühen Sommer 2026 beschlossen werden. Wichtig zu wissen ist, dass eine Gemeinde hier keine Gestaltungsmöglichkeiten hat, da ein Vorranggebiet bedeutet, dass die Errichtung von Windenergieanlagen dort grundsätzlich ermöglicht werden soll.
Parallel dazu ergeben sich durch eine Novellierung des Bundesbaugesetzes zusätzliche Handlungsmöglichkeiten für Gemeinden. Durch die sogenannte Gemeindeöffnungsklausel erhielten Kommunen ihre Flächenhoheit für die Energiewende zurück und können nun eigenständig, auch abweichend von den oben genannten Vorranggebieten, Windenergieflächen errichten lassen. In einem geordneten Bauleitverfahren können dort entsprechende Flächen ausgewiesen werden, auf denen zwei bis drei Windkraftanlagen errichtet werden können. Die UBS spricht sich dafür aus und hat beantragt, ein bislang ruhendes Bauleitverfahren wieder aufzunehmen.
Für das weitere Verfahren sind uns folgende Punkte besonders wichtig:
Beteiligungsmöglichkeit für Schwedenecker Bürger
nicht mehr als insgesamt vier Windkraftanlagen
garantierte Ausschüttung von 0,2 Cent pro kWh an die Gemeinde. Hochgerechnet ergibt das etwa 25.000 Euro pro Anlage und Jahr, zuzüglich später einsetzender Gewerbesteuereinnahmen.
Ein Investor ist bereits interessiert und hat mit den Grundeigentümern Pachtverträge abgeschlossen. Für die Gemeinde bedeutet dies keine Vorfestlegung, aber es zeigt, dass Interesse am Standort besteht und Projekte bei entsprechender Planung umgesetzt werden könnten. Welche konkreten Auswirkungen neue Anlagen hinsichtlich möglicher Bürgerbeteiligungen oder Umweltaspekten hätten, wird im weiteren Verfahren zu klären sein und soll transparent diskutiert werden.